Natur in Schweden
Ein wichtiger Maßstab im Umgang mit der Natur ist der Respekt vor dieser.
Da Schweden eines der letzten Länder in Europa mit riesigen, fast unberührten Landstrichen ist, gehört es zum guten Ton eines Urlaubers, dass er einen sorgfältigen Umgang mit diesen grandiosen Landschaften pflegt.
In Schweden gibt es als Wegleitung dazu ein
altes Gewohnheitrecht namens Allemannsrätten (Jedermannsrecht).
Das Jedermannsrecht erlaubt
z. B.
:
1. Im Gelände zu wandern, außer auf Grundstücken und Anpflanzungen.
2. Auf Flüssen und Seen mit dem Boot zu fahren, sofern es sich nicht
um ein Privatgrundstück handelt.
3. Wildwachsende Beeren und Pilze zum Verzehr zu pflücken.
4. Mit herumliegendem Holz Feuer zu machen, sofern keine
Waldbrandgefahr besteht und
dabei
nichts zerstört wird.
5. Für eine Nacht in ausreichender Entfernung zum nächstgelegenen
Haus zu
übernachten. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, muss der
Eigentümer
vorher
um Erlaubnis gefragt werden.
Das Jedermannsrecht verbietet
z. B.
:
1.
Büsche oder Bäume zu beschädigen und
Felder
zu betreten.
2. Ohne Erlaubnis Grundstücke oder Höfe zu betreten
(Hausfriedensbruch!).
3. Abfall liegen zu lassen oder zu vergraben.
4. Ohne Angelschein zu angeln und ohne Jagdschein zu jagen.
(Ausnahme: An den großen Seen (Vänern und Vättern) und der Küste ist
das
Angeln auch ohne
Angelkarte
erlaubt.)
5. Unter Naturschutz stehende Pflanzen zu pflücken oder auf andere
Art zu beschädigen.
Jede Person, die nach Skandinavien reist, sollte diese Regeln befolgen, damit die Natur auch in vielen Jahren noch so intakt ist wie heute.
Einige Regeln des Jedermannsrechts sind in den
Nationalparks außer Kraft gesetzt,
so darf z.B. nicht
überall gezeltet werden.
wegen der Mitnahme oder Einfuhr von Haustieren haben sollten: